Michelin hat schon früh bewiesen, dass Content Marketing funktioniert. Damals noch in Print-Format. Heute dreht sich in diesem Bereich fast alles um Social Media und (Corporate) Influencer. Die digitalen News aus dieser Woche dazu, gibt es hier zu lesen!
Warum Content Marketing Print braucht
Wer über Content Marketing spricht, denkt in erster Linie an Social Media, Blogs und Digitales. Dabei wird oftmals vergessen, dass Events und Print hierbei auch eine wichtige Rolle einnehmen können. Bei den Kommunikationszielen Image und Reputation sollten Unternehmen durchaus auch an Zeitschriften, Bücher und TV denken. Diese Medien können hierbei einen bedeutenden und nachhaltigen Part einnehmen, wie schon das Beispiel Michelin zeigt: So haben die Brüder André und Edouard Michelin im Jahre 1895 einen aufblasbaren Autoreifen entwickelt. Das war beinahe zu früh, denn das Auto konnte sich um 1900 erst langsam als Mobilitätskonzept in Frankreich durchsetzen. Es gab damals erst 3.000 Autos und keine gute Infrastruktur. Die Brüder Michelin wollten Autofahrer dazu motivieren, auch längere Fahrten zu wagen, weil ihr Unternehmen vom Reifenverschleiß lebte. Dazu brachten sie den Guide Michelin als Gratisprintprodukt heraus, in dem es viele Karten, Angaben zu Raststätten und zu Tank-Möglichkeiten gab. Nicht zuletzt durch ihr Content Marketing konnte Michelin zum Marktführer im Reifen-Business aufsteigen. [Klaus]
Brandwatch B2B Social Media Report 2018: So schneiden die Unternehmen ab
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Ja was den nun? Cathy Hummels siegt vor Gericht, ein Freifahrtschein ist es aber trotzdem nicht.
Die Influencerin Cathy Hummels stand in München vor Gericht, weil ihr vom Verband Sozialer Wettbewerb Schleichwerbung vorgeworfen wurde. Sie hatte bei verschiedenen Postings Unternehmen/Marken verlinkt, diese aber nicht als Werbung gekennzeichnet. Sie sah es nicht als Werbung, weil sie für die Verlinkung keine Gegenleistung bekommen, die entsprechenden Produkte selbst gekauft hatte. Hummels ließ die vom Verband versendete Abmahnung und die folgende einstweilige Verfügung deswegen nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht. Das Landgericht in München gab der Influencerin nun Recht und verglich ihre Postings mit klassischen Mode-Magazin-Beiträgen, wie man sie aus den Holzmedien kennt. Bei ihrem Account sei klar zu erkennen, dass es sich um einen gewerblichen Account handele. Die Richter zogen dabei neben der Followerzahl auch den blauen Haken als „Beurteilungskriterium“ hinzu. Leider ist es einfach nur ein weiteres Urteil in Sachen Schleichwerbung, ein Grundsatzurteil ist es nicht. So bleibt es dabei, dass ein anderes Gericht in einem anderen Fall wieder anders urteilen könnte. Und wann ist nun ein Posting Werbung und wann nicht? Um in der Juristen-Sprache zu antworten: „Es kommt darauf an!„. [Jochen]
Webinar zu Corporate Influencern
Am 10.05.19 gibt es bei Contentbird wieder ein spannendes Experten-Webinar. Dieses Mal zu hören ist Klaus Eck zum Thema Corporate Influencer. Klassische Kommunikationsmaßnahmen und Content im Überschuss funktionieren kaum mehr. Deshalb setzen viele Unternehmen auf Corporate Influencer Programme und nutzen das Potenzial ihrer Mitarbeiter mehr und mehr für Content Marketing. Wie aus Mitarbeitern Markenbotschaftern werden und welche Unternehmen schon erfolgreich damit arbeiten, erfahrt ihr im Webinar. [Julia]
Europawahl-Entscheidungshilfe
Am 26.5. findet in Deutschland die Eurowahl 2019 statt. Um eine Orientierungshilfe für die Wahlentscheidung zu bekommen, gibt es den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung, der ab heute nutzbar ist. Es werden 38 Fragen zu relevanten Themen gestellt. Anhand der Antworten des Nutzers wird angezeigt, mit welchen Parteien die Übereinstimmung am größten ist. Die Antworten der Parteien zu den einzelnen Fragen sind im Anschluss auch einsehbar. So sollen die Nutzer eine einfache Hilfestellung bekommen, welche Parteien besonders interessant für sie sein könnten. In diesem Sinne: Geht wählen! 🙂 [Michael]
Das sind die 5 beliebtesten Werbeclips auf YouTube im März
Jeden Monat veröffentlicht die soziale Plattform ein Ranking der beliebtesten Werbeclips in Deutschland. Ausgewertet wird dieses Ranking durch einen Algorithmus, der bezahlte und organische Aufrufe und die Zuschauerbindung berücksichtigt. Der 15-sekündige Hornbach-Clip „So riecht das Frühjahr“ zur Eröffnung der Gartensaison ist dabei mit starken 2,9 Millionen Aufrufen auf Platz 1 gelandet. Auf den restlichen Plätzen folgen der Samsung Werbespot für das Galaxy S10 „Jetzt erhältlich: Das Samsung Galaxy S10„, eBay Kleinanzeigen „Meine größte Stärke„, das Maggi Kochstudio mit „Isabella und Mamiseelen kochen ohne Messer | 10 Zutaten Buzzer Challenge“ und der Autohersteller Ford mit „Skiurlaub mit Matthias Malmedie und dem neuen Ford Focus Active | Ford Deutschland„. [Miriam]
Den Weekly PR-Blogger gibt’s jetzt auch in einer Kurzfassung auf Instagram!