Klaus Eck Klaus Eck ist freier Kommunikationsberater und einer der führenden Corporate-Influencer-Experten in Deutschland. Er ist Social-Media-Pionier, Buchautor und Content-Marketing-Profi. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die strategische Begleitung von Corporate-Influencer-Programmen. Seit Februar 2020 moderiert er regelmäßig das Corporate Influencer Breakfast und hat mehr als 80 Talks mit Gästen initiiert, in denen diese über ihre Erfahrungen mit Personal Branding, Corporate Influencern und CEO-Kommunikation berichten. Follow on LinkedIn

Pressefreiheit: Teure Blog-Interviews

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In Weblogs gibt es jede Menge Interviews, auch im PR Blogger. Wer andere zitiert oder online auf seiner Plattform zu Wort kommen lässt, muss nach einem Urteil der Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts manchmal mit erheblichen Kosten rechnen. Denn die Richter legten in ihrer jüngsten umstrittenen Entscheidung fest, dass Medien (vermutlich auch Blogs) für die Wahrheit von
Interviewäußerungen Dritter voll und ganz haften. Sie seien demnach in einer sogenannten "Verbreiterhaftung", selbst wenn sie keine bewussten Falschbehauptungen aufgestellt haben. Erst nach einer klaren Distanzierung vom Gesagten, solle die Verbreiterhaftung entfallen.

Das LG Hamburg gab in seinem Urteil der "Saarbrücker Zeitung" als medialen Verbreiter eine Mitverantwortung, weil sie ein Interview mit Roger Willemsen veröffentlicht hatte. Darin hatte der Bestseller-Autor und TV-Moderator den Chefredakteur des "Focus" Helmut Markwort bezichtigt, ein Interview mit Ernst Jünger gar nicht selbst geführt, sondern von jemand anderen kopiert zu haben. Diese Behauptung erwies sich eindeutig als falsch.

Für Blogger und Online-Medien ist es nur ein schwacher Trost, dass andere Landgerichte liberaler urteilen. Schließlich kann der Klagende bei einer Online-Verbreitung der Inhalte jedes Gericht seiner Wahl anrufen. Somit auch das Hamburger Landgericht. Es dürfte spannend zu beobachten sein, wie sich das Recht künftig entwickelt und ob wir hierzulande weiterhin von einer weitgefassten Pressefreiheit reden können. Jedenfalls sollte jeder Blogger seine eigenen Interview- und Zitier-Praktiken überdenken, will er derlei juristische Auseinandersetzungen vermeiden.

Was halten Sie von dieser Entwicklung der Pressefreiheit? Sollten Blogger und Journalisten alles grundsätzlicher hinterfragen, weniger zitieren, interviewen oder gar kopieren? Dadurch könnte es immerhin auch spannendere Inhalte geben, die sich vom Copy & Paste-Journalismus unterscheiden oder?

>> Telagonsichelputzer: Kein Interview
>> Spiegel Online: PRESSEFREIHEIT IN GEFAHR. Das Ende des Interviews?

Klaus Eck

Klaus Eck Klaus Eck ist freier Kommunikationsberater und einer der führenden Corporate-Influencer-Experten in Deutschland. Er ist Social-Media-Pionier, Buchautor und Content-Marketing-Profi. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die strategische Begleitung von Corporate-Influencer-Programmen. Seit Februar 2020 moderiert er regelmäßig das Corporate Influencer Breakfast und hat mehr als 80 Talks mit Gästen initiiert, in denen diese über ihre Erfahrungen mit Personal Branding, Corporate Influencern und CEO-Kommunikation berichten. Follow on LinkedIn

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13 Replies to “Pressefreiheit: Teure Blog-Interviews”

  1. Langsam komme ich zu der Auffassung, dass Blogs in Zukunft ganz klar und wahr(!) Stellung beziehen müssen (im Impressum) wofür sie stehen. Trotz diverser Abgrenzungsbemühungen von Bloggern gegenüber dem sog. klassischen Journalismus ist nicht wegzudiskutieren, dass Firmenweblogs und alle anderen, die dem Journalismus ähnliche Inhalte anbieten (z.B. Stadtblogs) sich dem Pressekodex und anderen Kriterien freiwillig unterordnen werden. Das wird in meinen Augen ein ähnlich wichtiges Qualitätskriterium werden wie Links, Hits etc. Dem gegenüber hoffe ich, dass die Haftung für private Blogs ohne Gewinnstreben deutlich begrenzt wird. Schon alleine um der unseriösen Geldmacherei der Abmahnmafia Grenzen aufzuzeigen. Das fällt vielleicht sogar eher unter die Rubrik Verbraucherschutz.

  2. Hallo Klaus,
    „ein Blick ins Gesetz eraprt viel Geschwätz“, penetrierte uns dereinst der Medienrechtsprof, deshalb ins Presserecht (hier Saarland) geschaut:
    § 5 Sorgfaltspflicht der Presse
    Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen.
    Die Verpflichtung, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten oder Druckwerke strafbaren Inhalts nicht zu verbreiten (§ 21 Abs.2), bleibt unberührt.
    Nun darf fleißig ausgelegt und interpretiert werden. Ich meine: Wer möglichst boulevardeske Inhalte ungeprüft übernimmt, um Masse (Kasse, Leser, Klicks, AdSales, …) zu machen, kann verantwortlich sein. Bei einer so derben Behauptung wie dem Plagiatsvorwurf würde ich beispielsweise beim Beschuldigten nachfragen und ein kurzes Statement dazu stellen. Oder quer recherchieren. Die deutliche Distanzierung finde ich dünn. Da lässt man etwa einen anonymen Jugendlichen auf die Sahne hauen und schreibt darunter, dass man sich dessen Aussagen nicht zueigen macht, um aus der Haftung für den Blödsinn zu kommen. Kann’s ja auch nicht sein…
    Herzlichst Guido
    fokus-erfolg.de

  3. Manchmal habe ich den Eindruck, der Staat und die Gerichte wünschten sich den schweigenden Bürger am liebsten. Stumm und brav. Wie wohlerzogene Kinder.

  4. Ich habe von Anfang an die Meinung vertreten, dass Weblogs presserechtlich zu bewerten sind und daher ein Impressum benötigen sobald sie mehr als rein private Inhalte wie eigene Gedichte, Tagebuchnotizen, Kochrezepte oder Gartentipps enthalten. Viele Blogger verstehen sich nach wie vor als eine Art anonyme publizistische Spassguerilla und da werden Richter und Gesetzgeber nach uns nach Riegel vorschieben.
    In dem vorliegenden (Urteils)-Fall geht es aber nicht um Weblogs sondern um eine angesehene Regionalzeitung. Und da kann ich den Richter schon verstehen, dass er angesichts der fahrlässigen Art mit der seit einigen Jahren Printmedien aber auch Fernsehanstalten – öffentlich rechtlich genauso wie private – Unwahrheiten verbreiten die Sorgfaltspflicht der Journalisten anmahnt. Ein so schwerwiegender Vorwurf wie der, den Willemsen erhoben hat, hätte selbstverständlich nachgeprüft werden müssen.

  5. Und kann mensch jetzt enfach (so wie bei Links) unter jeden Artikel/jedes Interview schreiben:
    „Der Autor distanziert sich von den vom Interviewpartner geäußerten Inhalten und haftet nicht für deren Richtigkeit.“
    bzw. „Der Autor distanziert sich von den zitierten Äußerugen anderer und haftet nicht für deren Richtigkeit.“ ?
    Wenn ja werden die Disclaimer-Listen ja immer länger. Irgendwann muss mensch sich noch komplett von den eigenen Texten distanzieren, weil mensch beispielsweise schreibt, dass einem Coca-Cola viel zu süß schmeckt…

  6. Hiermit distanziere ich mich vollumfänglich von diesem Kommentar und weise jegliche Haftung von mir.
    Disclaimer: Der Autor distanziert sich hiermit vollumfänglich von seinem Kommentar und weist jegliche Haftung von sich.
    Disclaimer zum Disclaimer: Der Autor distanziert sich hiermit vollumfänglich von seinen im Disclaimer getätigten Äußerungen und weist jegliche Haftung von sich.
    Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer: Der Autor distanziert sich hiermit vollumfänglich von seinen im Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer zum Disclaimer

  7. Den ersten Disclaimer-Spam erhalten, das ist in der Tat eine neue Erfahrung. Die einfache Distanzierung bringt überhaupt nichts, es geht in der Tat um die journalistische und bloggische Sorgfaltspflicht. Daran sehe ich erst einmal nichts Schlechtes. Ob das Landgericht mit seiner Entscheidung übers Ziel hinausgeschossen hat, ist eine ander Frage.

  8. Das Aus fr die Pressefreiheit?

    Das stark umstrittene Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg, wirft viele Fragen in der Blogosphre auf. Der Grund dafr: Die Richter legten in einer jngsten Entscheidung fest, dass die Medien fr die Wahrheit der Aus…

  9. @Malte Landwehr
    So einfach ist der Sachverhalt leider nicht zu sehen. Man darf sich als Journalist auf keinen Fall von einem Interviewpartner zur Verbreitung von Falschaussagen instrumentalisieren lassen. Da es sich bei Weblogs um ein sehr heisses Medium handelt, bei dem Botschaft und Medium stark und dicht verschmelzen, sehr schnell grosse Reichweiten erreicht werden, sollte dieser Grundsatz für Blogger meiner Ansicht nach ganz besonders gelten.

  10. Ich bin hauptberuflich Journalist, die Pressefreiheit ist für mich Grundlage für den Broterwerb. Dennoch kann ich die Aufregung um dieses Urteil nicht verstehen.
    Für einen Journalisten sollte es m.E. selbstverständlich sein, solche schweren Anschuldigungen zu prüfen, bevor sie veröffentlicht werden.
    Ein Plagiat, oder genauer: eine Urheberrechtsverletzung, ist immerhin eine Straftat.
    Egal ob in einem Interview oder nur in einem Zitat: Ein seriöser Journalist veröffentlicht so etwas nicht ungeprüft.

  11. @ Andreas Kunze.
    Volle Zustimmung. Und wenn es einem mal passieren sollte, dann schnelles, kompromissloses Zurückziehen des Interviews/Textes und Entschuldigung bzw. Distanzierung.
    Nur wer wagt das mit einer Ikone der deutschen Publizistik wie es Roger Willemsen ist, durchzuziehen?

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