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Weekly PR-Blogger: Nichts ist unmöglich – schon gar nicht auf Snapchat

2 Minuten Lesedauer

PR Blogger Weekly

Direkt über Snapchat shoppen? Ja, auch das geht mittlerweile. In virtuellen Boutiquen können Snapchat-Nutzer die Kleidungsstücke an simulierten Schaufensterpuppen betrachten und über den „Shop now“-Button in den Onlineshop wechseln.

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Snapchat bietet Unternehmen AR-Einbindung an

Am 13. Februar eröffnete Lego Wear im Rahmen der London Fashion Week einen etwas anderen Pop-up Store. Durch einen scanbaren Snapcode und Augmented Reality (AR) konnten die Besucher einen virtuellen in Leo eingerichteten Store des Modelabels durchs Handy betreten und bestaunen. Die dort angebotenen Kleidungsstücke konnten über einen „Shop Now“-Button direkt über den Shop gekauft werden.

So eröffnet AR für das Online Marketing von Unternehmen ganz neue Möglichkeiten. Mit seiner AR-Einbindung liegt Snapchat ganz vorne. [Stephanie]

Bildquelle: Photo by  Thought Catalog  on unsplash


Game of YouTube-Thrones: Die neue Staffel beginnt

Sechs Jahre lang war der Schwede PewDiePie der meistabonnierte Kanal auf YouTube. Seit einiger Zeit ist das indische Musiklabel T-Series aber dabei, PewDiePie den Rang abzulaufen und sich als zehnter Kanal den Thron zu holen. Die Kampagne seiner Follower, um PewDiePie auf Platz eins zu halten, hat es nur herauszögern können. Jetzt ist es soweit, mit derzeit ca. 91,5 Millionen Followern sind beide fast gleichauf, aber T-Series liegt um 15.000 Follower vorn. Aus wirtschaftlicher Sicht hatte T-Series PewDiePie schon 2017 überholt. Seitdem hat es mehr Videoaufrufe als der Platzhirsch.
Dass der neue Spitzenreiter aus Indien kommt ist kein Zufall. Die zunehmende Digitalisierung im Land bringt eine extrem steigende Nutzerzahl mit sich, die primär indischen Content konsumiert. Die SZ sieht darin übertragen die ersten Anzeichen des demographischen Wandels in Indien. Dieser wird auch die Demographie im Internet nachhaltig ändern.
Bildquelle: Photo by William Krause on unsplash

Pinterest macht ernst: Es geht an die Börse

Die Spatzen hatten es ja bereits letztes Jahr von den Dächern gezwitschert. Pinterest will es Mitstreitern wie facebook oder LinkedIn gleich tun und an die Börse gehen. Wann das geschehen soll, war bislang aber noch unklar. Doch letzten Samstag, den 23.03.2019, reichte das Start-Up aus San Francisco bei der US-Börsenaufsicht SEC den Antrag ein. Unter dem Tickerkürzel „PINS“ will sich das Unternehmen an der New York Stock Exchange listen lassen.
Durch den Antrag hat das Unternehmen erstmals seine Geschäftszahlen veröffentlicht. Die offenbaren: Pinterest schreibt rote Zahlen, konnte seinen Umsatz im letzten Jahr jedoch um 60 Prozent steigern und so Verluste minimieren. Im Q4 2018 brachte es die Plattform auf 265 Millionen aktive Nutzer weltweit. Sein Geld verdient Pinterest, wen wundert‘s, mit Werbeanzeigen.
Wie viel Geld das Unternehmen durch seinen Börsengang machen will, wird derzeit noch geprüft. Es heißt aber, dass das Unternehmen eine Bewertung von 12 Millarden Dollar anstrebe. Bleibt also abzuwarten, wie hoch diese tatsächlich ausfallen wird und wann man dann in „PINS“ investieren kann.
Bildquelle: Photo by energepic.com on pexels

Uploadfilter aus Versehen?

10 Abgeordnete gaben an, aus Versehen falsch abgestimmt zu haben, scheinbar wollten sie nicht gegen Änderungsanträge an der EU-Urheberrechtsreform stimmen. Zwei weitere wollten eigentlich ablehnen, einer wollte sich enthalten. SPD-Europaabgeordneter Tiemo Wölken veröffentliche die Korrekturliste auf Twitter. Die EU-Reform in der jetzigen Form wäre ohne diese Zwischenfälle wohl nicht angenommen worden. Am Ergebnis ändern diese Angaben im Nachhinein nichts, die Abstimmung bleibt gültig. Ob die Abgeordneten im Nachhinein wirklich ihre Meinung änderten, statt sich wirklich „verdrückt“ zu haben, ist nicht nachvollziehbar, wird allerdings für gut möglich gehalten.

Letzte Hoffnung für Gegner der Reform ist nun die ausstehende Bestätigung durch den EU-Rat. Sollte die Bundesregierung mit anderen Staaten ihre Zustimmung dann zurückziehen, kann die Reform nicht in Kraft treten. [Frieda]
Bildquelle: Photo by Clker-Free-Vector-Images on pixabay

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