Heike Bedrich Als Gastautorin im PR-Blogger tätig.

Die unerlaubte Nutzung der Ringe

46 Sekunden Lesedauer

Die Verwendung der olympischen Ringe im Saftblog ist in dieser Form nicht erlaubt. Die Bezeichnungen und das Symbol der Olympischen Spiele sind mittlerweile ausdrücklich gesetzlich geschützt. Ohne Genehmigung des Olympischen Komitees darf man sie im geschäftlichen Verkehr nicht benutzen! Nachzulesen im Bundesanzeiger. Darin kann man sich ausführlich über das Verbot der ungenehmigten Nutzung im geschäftlichen Verkehr informieren.

Das IOC vergibt die Spiele nur noch an Länder, die diesen Schutz gewährleisten. Deshalb gibt es in Deutschland seit 2004 das Gesetzt, das notwendig war, um eine olympische Bewerbung der Stadt Leipzig durchzuführen.

Die Verwendung der Ringe ist streng geregelt. Auch ein Sportbund darf nicht ohne Erlaubnis die Ringe für sich verwenden. Eine Erlaubnis gibt es in der Regel nur gegen Lizenzgebühren. Ein Schadenersatzanspruch ist damit vermutlich gerechtfertigt.

Natürlich ist die Höhe von 150.000 Euro schmerzlich, vielleicht können sich die Betreiber des Saftblogs und das NOK auf eine andere Summe einigen. Der Saftblog hat aus Unkenntnis die olympischen Ringe in seinem Beitrag verwendet, was natürlich nicht passieren darf. Der Ruf nach einer Belehrung für Blogger über den Umgang mit Urheber- und Lizenzrichtlinien ist damit voll gerechtfertigt. So eine Panne kann ein Unternehmen in den Ruin treiben. Und so etwas darf nicht passieren.

>> Olympiaschutzgesetz

Heike Bedrich, Talisman

Heike Bedrich Als Gastautorin im PR-Blogger tätig.

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Klaus Eck
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19 Replies to “Die unerlaubte Nutzung der Ringe”

  1. Das ist alles richtig, und übrigens wieder mal im pr-blogger ein rasch erschienener beitrag von qualiät, das muss man euch wirklich lassen. aber abgesehen davon, dass es duchaus durchgehen würde, das obskure olympiaschutzgesetz vom bundesverfassungsgerichtshof heben zu lassen, liegt das prozessrisiko für saftblog viel niedriger, als sie annehmen: in einem ebenfalls urheberrechtlich geschützten umfeld, also zb in einem presseerzeugnis wie SPON oder der kleinhaugsdorfer katzenzüchterzeitung, ist AUCH DIE ABBILDUNG der ringe zulässig. aber diesmal wette ich keine 50 flaschen schampus, herr eck, diesmal sollten wir das von echten top – experten klären lassen, was hoffentlich bald geschieht. meine anwälte sind in wien zwar erstklassige markenschutz-, uwg – und lizenzfreaks, aber kennen die d-judikatur noch nicht. mfg wilcke

  2. Ja okay, mag sein. Allerdings bin ich der Meinung, dass man schon zwischen einer Verwendung aus Unkenntnis der Sachverhalte und einer bewussten Verwendung unterscheiden sollte. Wird wohl nicht immer einfach sein, das zu unterscheiden, aber die Mühe sollten sich die Herren Anwälte wohl machen. Man kann freundlichen Menschen, die ein Blog aus Freude am Mitteilen von Informationen betreiben doch nicht die Hosen ausziehen. Wegen ein paar dämlichen Ringen!!! Das ist unmenschlich! Man kann auch nicht beim Schreiben eines Artikels 1.000.000 Richtlinien aus aller Herren Länder beachten. Ich könnt mich über diese Art von Gängelei und Abzockerei dermaßen aufregen!

  3. Bleibt die Frage, wie man sowas vermeiden kann. Woher kann man wissen, was wie wo und wann geschützt ist? Beispiel Fußball … woher weiss ich, was im Zusammenhang mit Weltmeisterschaft und Fußball alles geschützt ist? Woher soll irgendjemand wissen, welche Spezialgesetze zum Pfründeschutz es sonst noch gibt?

  4. Das Abmahnen als Einnahmequelle selbst sollte auf den Prüfstand, denn was das für seltsame Blüten treibt kann sich jeder beim Thema „Stadt- und Anfahrtspläne auf Websites“ anschauen.
    Solange es aber in dieser Form zulässig und praktiziert ist, sollten wir uns einfach damit auseinandersetzen was zu tun ist um so etwas zu vermeiden. Dabei scheint das Verwenden der tatsächlichen olympischen Ringe im Saftblog die Steilvorlage gewesen zu sein, und nun steht dieser ominöse Streitwert von 150 kEUR im Raum – mit allen Folgen für die Kosten einer juristischen Durchsetzung.
    Ich würde aber gerne noch mal eine andere Frage in den Raum stellen: Wir reden hier ja nicht davon dass irgendein Blogger in einem Blog (also zum Beispiel im Saftblog), der nicht von ihm betrieben wird, etwas über die Turiner Katastrophenspiele geschrieben hat. Sondern davon, dass der Betreiber, in diesem Fall eine juristische Person, selbst geblogged hat.
    Dass – egal in welcher Form und in welchem Medium – getätigte Äußerungen von Unternehmen einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegt. Wenn ein Unternehmen die olympischen Ringe in einer Werbebroschüre verwendet, kann es sich auch nicht auf Unwissenheit berufen. Von daher: wenn Unternehmen einen Corporate Blog betreiben, dann müssen sie sich einfach an die gleichen Regeln halten wie immer, denn ein Unternehmensblog setzt Unternehmen nicht automatisch mit Journalisten gleich, was hier gerne wieder einmal ins Feld geführt wird.
    Noch einmal: Gegenstandswert und weitere Inhalte der Unterlassungserklärung sind vielleicht hirnrissig, vielleicht auch juristisch nicht einwandfrei. Trotzdem sollten wir auch „die Kirche im Dorf“ lassen, wenn dies die Anwälte des DOSB nicht können.

  5. „Ohne Genehmigung des Olympischen Komitees darf man sie im geschäftlichen Verkehr nicht benutzen!“
    Das ist erheblich verkürzt und gibt die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch unzutreffend wieder.
    Dabei wäre es eigentlich doch gar nicht so schwer, die weiteren Anspruchsvoraussetzungen aus dem verlinkten Gesetz herauszuschreiben.

  6. Die Verwendung erfolgte nicht „im geschäftlichen Verkehr“, sondern in einem redaktionellen Beitrag im Rahmen des Zitatrechts.

  7. Ich halte die Zusammenfassung der ersten drei Sätze in diesem Blogeintrag für verkürzt und falsch. Man wird sicherlich annehmen dürfen, dass das Weblog der Fa. Walther im geschäftlichen Verkehr veröffentlicht wird. Die beiden beanstandeten Einträge fallen jedoch unter keines der unter §3 Abs 1 Nrn 1 bis 4 OlympSchG einzeln aufgeführten Kriterien. Insbesondere handelt es sich nicht um Werbung, sondern um Berichterstattung und Aufklärung. In den beiden beanstandeten Einträgen wird keinerlei direkter Zusammenhang zwischen den olympischen Spielen oder der Olympiade und dem Unternehmen hergestellt. Allein aus der Veröffentlichung im Unternehmensumfeld auf einen werblichen Zusammenhang schließen zu wollen, ist sehr kurzsichtig, und der §3 Abs 3 OlympSchg wurde offensichtlich überhaupt nicht beachtet. Was alleine übrig bleibt, ist das Bild mit den olympischen Ringen.

  8. Selbst wenn die 150.000 Euro gezahlt werden müssten, hat das Saftblog schon jetzt gewonnen – Sympathisanten, Bekanntheit, Aufmerksamkeit… Mit 150.000 Euro Marketingbudget wäre das nie so schnell und glaubwürdig erreicht worden. Am Ende könnten gar die Saftkorken knallen.

  9. @ Melanie: Stimmt, zumindest der Bekanntheitsgrad und die Verlinkung des Saftblogs ist schon jetzt enorm gesteigert worden.
    Letztlich hängt der Erfolg oder Misserfolg in einem solchen Verfahren davon ab, ob die beanstandeten Artikel als redaktionelles oder werbliches Umfeld angesehen werden. Wer als Corporate Blogger jedoch ein wenig auf die Sorgfaltspflicht achtet, sollte in Zukunft wenig Probleme haben.

  10. Betrifft 150.000 Eur. „Marketingbudget“: Natürlich wurde der Bekanntheitsgrad des Saftblogs gesteigert, aber ob sich das unterm Strich rechnet, wenn das Geld gezahlt werden muss, ist doch mehr als fraglich. Ich würde als Unternehmen 150.000 Euro lieber zielgerichteter und für erfreulichere Dinge einsetzen, wenn ich sie schon ausgeben müsste! Aber in der Tat, Rechtsstreitigkeiten können kleinere Unternehmen auch zu ihrem Vorteil nutzen und den Bekanntheitsgrad steigern. Die Sympathien sind auf jeden Fall auf Seiten des Saftblogs.

  11. @Melanie und Klaus. Nun mal langsam mit der Freude von PR-Leuten über den gestiegenen Bekanntheitsgrad eines Unternehmesblogs (diese passende Bezeichnung habe ich übrigens von Kirstin gelernt). Für Kommentare und Links gibt es keinen Euro, das multipliziert sich auch bei großzügister Rechnung nicht auf 150 000, auch wenn das die Profis aus der Kommunikationsbranche gerne so hätten. In der Saftherstellung und in allen anderen handwerklichen oder sonstigen anständigen Berufen, müssen wir für unser Geld arbeiten. Und die Beschäftigung mit juristisch Ärgerlichem statt der Weiterentwicklung z.B. des Mispelsaftes ist zu jeder Zeit und immer lästig. Was andersrum aber auch nicht heißen soll, dass man die Walthers nicht mit dem Kauf von Saft unterstützen könnte. Genau dazu haben sie einen Internetshop eingerichtet.

  12. DIE KUH IST VORERST VOM EIS!
    SOEBEN HABE ICH MIT ALLERLEI HERREN AUS DER PRESSESTELLE DES DOSB TELEFONIERT: MAN WIRD SICH EINIGEN (GÄNGIGE PRAXIS!).
    MICHAEL SCHIRP VOM DOSB WIRD NOCH HEUTE AUF marketing-blog.biz STELLUNG BEZIEHEN.

  13. Aufregung und Abmahnung: Das Saftblog und der Sportbund

    Seit gestern Mittag ist die Aufregung in deutschen Blogs groß, denn eines der populären „Corporate Blogs“, das Saftblog der kleinen Kelterei Walther,

  14. Bei der letzten Olympiade durfte man ja auch nicht auf die Seite verlinken, ohne explizit um Erlaubnis angefragt zu haben. Was natürlich in der Blogosphäre zu tausenden von Links auf eben diese Passage geführt hat…

  15. Nur eine kleine Anmerkung:
    150.000 Euro sind der Streitwert, nicht die Summe, die für die Abmahnung zu zahlen wäre.
    Aber 150k sind natürlich ein sehr blöder Wert, wenn man gerichtlich gegen die Abmahnung vorgehen will.
    Ansonsten habt ihr mit den Kommentaren schon recht 😉

  16. Blogger als Agenda-Setter

    Mitte Dezember 2006 ging ein Aufschrei durch die Blogosphre: Die Anwlte des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) mahnten die Arnsdorfer Kelterei Walther ab, da diese in ihrem Corporate-Blog Saftblog die Wort- und Bildmarke des DOSB verwe…

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