Wer nicht aufpasst, kann sich um Kopf und Kragen bloggen. Das musste vor kurzem eine
33-jährige englische Sekretärin erleben, die von ihrem Unternehmen entlassen wurde, weil sie in ihrem Blog "Petite
Anglaise" von ihrem Pariser Arbeitsalltag berichtet hatte. Sie führt deshalb vor einem französischen Arbeitsgericht einen Musterprozess und sorgt damit für viel Aufsehen. Ihr Arbeitgeber Dixon Wilson begründete die Entlassung damit, dass sie ihre Firma in Verruf gebracht habe, während der Arbeit gebloggt habe und mehrmals nicht am Arbeitsplatz erschienen sei. In ihrem Blog hatte die Sekretärin selbst geschrieben, dass sie blau gemacht hätte.
In ihrem populären Blog schreibt die alleinerziehende Mutter über ihre Mühen des Alltags, ihre Beziehungen und die Socken ihres ehemaligen Chefs. Immerhin 3.000 Leser scheinen sich täglich dafür zu interessieren. Dank einer AP-Meldung und zahlreichen Blog-Beiträgen dürften es inzwischen sogar sehr viel mehr sein.
Mit einem Musterprozess vor dem französischen Arbeitsgericht will Catherine eine klarere Grenzziehung zwischen beruflicher und privaten Aktivitäten erreichen. Bisher bleibt es oftmals unklar, was ein Arbeitnehmer für Blog-Rechte und Pflichten hat. Wie weit dürfen Arbeitnehmer gehen, die über ihren Alltag bloggen? Eine schwierige Frage, die auch mit einer Blog-Policy nur halbwegs gelöst werden kann. Zumindest gibt eine solches Regelwerk den Mitarbeitern eines Unternehmens eine klarere Orientierung und beugt Missverständnissen vor.
>> Petite Anglaise: Suspended
>> AFP: British secretary tests French law after blog sacking
>> Spiegel: Frau bloggt, fliegt, klagt
>> PR Blogger: Klare Regeln durch Corporate Blogging Policies
Klaus Eck