In der InformationWeek wurde vor einigen Tagen völlig zu Recht gefragt, wem der Content eines Business Weblogs eigentlich wirklich gehört. Dem Mitarbeiter, der bloggt. Oder dem Unternehmen, der seine Angestellten darin bestärkt und sie darfür direkt oder indirekt bezahlt?
Oftmals bleibt unklar, wer über die Inhalte eines Weblogs verfügen
darf. Heute kümmern sich erst wenige Unternehmen darum, weil das
BlogBusiness noch sehr neu ist. Wenn jedoch zahlreiche Mitarbeiter
eines Konzerns wie Microsoft in ihrer Arbeitszeit bloggen, stellt sich
natürlich die Frage, wem die Inhalte gehören. Klare Blogger-Regeln
fehlen in den meisten Firmen noch immer. Das könnte in Zukunft problematisch werden.
"For companies that require blogging as a function of an employee’s job,
the issues of ownership and oversight are easier to establish. The
content typically belongs to the employer in the same way that
work-related E-mail does, and the Weblogs can be monitored and even
edited. Increasingly, however, people are writing Weblogs on subjects
closely related to their jobs, yet without official endorsements from
their employers. Such sites can fall into a "fuzzy, gray area" of
copyright law, says Cydney Tune, an intellectual-property lawyer with law firm Pillsbury Winthrop.Ownership is important because Weblog material has both potential value
and liability. "I would think the employer would want to own the
content," Tune says. "As a general rule, it’s better for employers to
own everything that the employee creates because you never know when
it’s going to become important to your business." (InformationWeek: The Weblog Question)
>> PR Blogger: Corporate Weblogs im Einsatz
>> PR Blogger: Blogger-Regeln I
>> PR Blogger: Blogger-Regeln II
Diese Frage betrifft keineswegs nur Blogs. Es betrifft auch Beiträge im Usenet, E-Mail, Web-Foren, vollgekritzelte Notizhefte, etc. etc. Und das ist meistens in den jeweiligen Arbeitsgesetzen geregelt. Üblicherweise gehört alles, was der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit hervorbringt, dem Arbeitgeber. Ob der dann was damit anfangen kann, ist eine andere Frage ;-).
Tja, wenn es wirklich so einfach wäre, gäbe es in den USA nicht die ersten Probleme. In den meisten deutschen Unternehmen ist es noch nicht einmal eindeutig geregelt, ob private E-Mails verschickt werden dürfen. Und was das in der Konsequenz bedeutet… Gehören diese dann auch dem Arbeitgeber?
Gibt’s tatsächlich Probleme, dass also Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht um die Inhalte streiten? Für mich sieht es eher so aus, als würde es theoretisch durchgeackert.
Private E-Mails fallen unter das Datenschutzgesetz, ob erlaubt oder nicht.
Aber hier geht es ja nicht um private E-Mails, sondern um geschäftliche Blogs: Die Leute bloggen über ihr Business, meistens sogar für ihr Business. Da sollte IMHO die Sache klar sein, wie bei allen anderen „Produkten“, die man im Rahmen der Arbeit erstellt auch. Wenn sie gegen ihr Business bloggen und deshalb entlassen werden spielt’s dann vermutlich auch keine Rolle mehr, wem die Inhalte eigentlich gehören.