Je wichtiger Blogger als Meinungsmacher werden, desto eher ist damit zu rechnen, dass Unternehmen massiv gegen deren Publikationen rechtlich vorgehen. So lautet das Ergebnis einer Studie des Winterthurer Instituts für angewandte Medienforschung (IAM), in der der Umgang von Journalisten mit
dem Internet analysiert wurde. In einem Artikel der Aargauer Zeitung heißt es dazu:
"Da Publikationen im Web von allen einsehbare Veröffentlichungen sind, bergen sie stets justiziable Risiken. «Für Blogger gelten die gleichen berufsethischen Richtlinien wie für andere Medientätige», stellt Medienrechtlerin Regula Bähler klar. Bei schwerwiegenden Vorwürfen müsse die kritisierte Seite angehört werden. Dies tat Blogging Tom alias Thomas Brühwiler, der über Eypocard, einer Plastikkarte auf Guthabenbasis, bloggte. Werner Kuhn, Verwaltungsrat der Eypo AG, welche die Karte vermittelt, pochte aber auf die Löschung der Beiträge und drohte mit der juristischen Keule." (Aargauer Zeitung vom 7. Februar 2006 – zitiert nach Bloggingtom)
Selbst wenn Blogger sich gar nicht als Journalisten empfinden, können sie in manchen Fällen als solche behandelt werden. So meinte der Münchner Rechtsanwalt Arne Trautmann in einem PR Blogger-Interview, dass Unternehmen eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Beseitigung der
Texte und einer künftigen Unterlassung jederzeit stellen können. Fraglich sei es jedoch, ob sich diese immer juristisch durchsetzen lasse. Das hänge letztlich davon ab, wie sorgfältig ein Blogger zuvor recherchiert habe. Im anderen Falle drohe den Bloggern durchaus ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Dennoch dürfte die Drohung alleine in vielen Fällen schon ausreichend sein, um Blogger vom Schreiben abzuhalten.
Ganz anderes verliefen derlei Streitigkeiten in den bekannt gewordenen Fällen um den Shopblogger (Sozialgericht Bremen) und den Werbeblogger (Heidi Klum). Beide Beispiele zeigten deutlich, dass Abmahnungen zumindest aus Kommunikationssicht eine eher stumpfe Waffe darstellen, wenn das Unternehmen sogar damit rechnen muss, noch mehr negative Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.
>> PR Blogger: Abmahnposse um den Shopblogger
>> PR Blogger: Heidi Klum vs. Werbeblogger
Egal ob journalistisch oder nicht, der Pferdefuss ist immer die „Tatsachenbehauptung“, wie ich meinen Volonteuren immer erzähle.
Also, was man nicht schreiben darf:
„Joachim Graf ist blöd“
(üble Nachrede, Geschäftsschädigung, Enthüllung von Geschäftsgeheimnissen und sonst noch zwei Dutzend bööööse Dinge.
Was man unter Umständen schreiben darf:
„Joachim Graf ist blöd – auf Anfrage bestreitet er dies aber“ (da ist man wenigstens dem Pferdefuss mit der journalistischen Sorgfaltspficht aus dem Weg gegangen)
Was man schreiben darf:
„Klaus Eck schreibt in seinem Blog, das Joachim Graf blöd ist“ (richtige Tatsachenbehauptung – Klaus Eck hat das ja geschrieben – man macht sich die Behauptung auch nicht zueigen.
„Ich meine, dass Joachim Graf blöd ist“ (meine Meinung – grundgesetzlich geschützt)
(meine Meinung-grundgesetzlich geschützt)…
grundgesetzlich ja, aber nicht grundsätzlich. Am besten ist eine Meinung wohl nur dann geschützt, wenn mann sie für sich behält.