Ein kleiner, aber klarer Fall des Content-Missbrauchs: das Weblog R-zaehler: Es bietet eine „persoenliche“ „Presseschau mit den Schwerpunkten Hochschulpolitik, Israel, Jordanien, Sprache, Politik und Medien, sowie Mahnmale und Gedenkstaetten“. Dabei werden die Artikel 1:1 aus dem Spiegel, Zeit, FAZ und einigen anderen Medien übernommen. Das könnte ein teures Unterfangen werden, wenn die Urheber nicht zugestimmt haben.
Der R-zaehler erläutert das Konzept seines Weblogs:
„Früher habe ich die Leute mit interessanten Artikeln zugebombt. Nun gibt es eine humanere Form meiner ganz persönliche Presseschau.“
Das ist sicherlich gut gemeint, aber wirkt reichlich naiv. Vermutlich gibt es keine Abstimmung oder Partnerschaft mit den genannten Medien. Ein fehlendes Impressum und die Anonymität des R-zaehlers schützt auch nicht unbedingt vor einer Strafverfolgung.
„Nach der BGH-Entscheidung vom 11.07.02 ist die Herstellung eines elektronischen Pressespiegels nach § 49 UrhG nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen möglich:
…
Die Weiterverarbeitung der digitalen Daten ist … ebenso ausgeschlossen wie ihre Aufbewahrung oder Archivierung.Elektronische Pressespiegel, die nicht unter diese Regelungen fallen und die ohne Zustimmung der Rechteinhaber hergestellt werden, sind nach wie vor rechtswidrig. Die Verantwortlichen solcher Pressespiegel können strafrechtlich verfolgt werden.“ (Pressemonitor)
Viele Blogger erkennen einfach nicht, in welch gefährliches Fahrwasser sie sich begeben, wenn sie die Inhalte von Zeitschriften in Gänze kopieren und online bereithalten. Die Verlage haben ein großes Interesse daran, selbst die Verwertung ihres Contents zu kontrollieren, zumal immer mehr von ihnen auf Paid Content setzen.
>> Elektronische Pressespiegel im Visier von Rechtsexperten (BVDW)
>> via Moe: Blogger Presseschau
Mh, der Blog scheint jetzt nicht mehr öffentlich zu sein, ob wir uns da nicht ins eigene Fleisch schneiden, wenn wir uns gegenseitig „Content-Klau“ vorwerfen. Ich habe die Presseschau gern gelesen, das scheint jetzt nicht mehr möglich.
Wer derlei Dinge selbst veröffentlicht, gerät – vermutlich unwissend – in Gefahr, dafür belangt zu werden. Vermutlich musst Du Dich vorher registrieren, damit Du auf die Presseschau zugreifen kannst…
Auch mit regstrieren klappt es nicht. Kannst Du drin lesen?