Klaus Eck Klaus Eck ist freier Kommunikationsberater und einer der führenden Corporate-Influencer-Experten in Deutschland. Er ist Social-Media-Pionier, Buchautor und Content-Marketing-Profi. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die strategische Begleitung von Corporate-Influencer-Programmen. Seit Februar 2020 moderiert er regelmäßig das Corporate Influencer Breakfast und hat mehr als 80 Talks mit Gästen initiiert, in denen diese über ihre Erfahrungen mit Personal Branding, Corporate Influencern und CEO-Kommunikation berichten. Follow on LinkedIn

Rechtlicher Leitfaden für Corporate Blogs

1 Minuten Lesedauer

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Forenbetreiber in der
Verantwortung, sobald sie von dort eingestellte ehrverletzende
Inhalte Kenntnis erlangen. Das entschied der 6. Zivilsenat des obersten
Gerichts am 27. März 2007. Damit wird die herrschende Rechtslage
bestätigt. Das Internet ist kein anarchisches Medium und stellt keinen
rechtsfreien Raum dar, in dem Forenmitglieder oder Blogger rechtswidrig
über andere Personen oder Unternehmen berichten dürfen.

Blogger – und hierbei vor allem Corporate Blogger – müssen eine gewisse
Sorgfaltspflicht beachten und ihre Kommentare im Blog lesen. Ein
solches Monitoring ist ohnehin empfehlenswert, damit jeder
Blogbetreiber mehr über seine Leser/Kunden erfährt und adäquat auf
deren Bedürfnisse eingehen kann.

Hochemotionale Hass-Tiraden finden sich schon viel zu häufig im
Internet. Deshalb ist es wichtig, die Kommentare im eigenen Blog zu
lesen, sie ggf. auch zu überprüfen, Kommentarspam und beleidigende
Inhalte zu löschen, wenn dadurch die Rechte anderer beschnitten,
verleumdet oder sogar bedroht werden. Mit Zensur hat das wenig zu tun. So macht der Fall Kathy Sierra auf drastische Art und Weise deutlich, wohin eine fehlende Diskurskultur führen kann. Die US-Bloggerin hat vor einigen Tagen in einem Posting darüber berichtet, dass sie sogar Morddrohungen via Blogs erhalten habe.

Letztlich sind Unternehmen, die ein Corporate Blog betreiben, immer in der Pflicht, die
eigenen Kommentare zu pflegen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft
(BVDW) hat einen kleinen praktischen Leitfaden für die
rechtlichen Rahmenbedingungen zu Corporate Blogs herausgebracht, der dieses nochmals bestätigt.
Demnach besteht laut OLG Hamburg in manchen Fällen eine spezielle
Prüfungspflicht und Entfernungspflicht des Weblog-Anbieters.

"Mögliche Beispiele für einen konkreten Anlass:

  1. Die Rubrik „Ihre Erfahrungen mit diesem Unternehmen“ fordert rufschädigende Äußerungen ehemaliger Mitarbeiter heraus.   
     
  2. Das Unternehmen unterhält ein Blog, in dem Nutzer aufgefordert werden, sich über negative Erfahrungen mit Produkten zu äußern.   
     
  3. Der Weblog-Anbieter erhält einen Hinweis auf eine
    rechtsverletzende Äußerung in seinem Weblog. Bei Kenntnis müssen
    rechtswidrige Inhalte immer entfernt werden." 

>> via off the record » Corporate Blogs: BVDW-Leitfaden für den Paragraphen-Dschungel
>> Download des Blog-Leitfadens des BVDW (PDF)
>> Heise online: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis

Klaus Eck

Klaus Eck Klaus Eck ist freier Kommunikationsberater und einer der führenden Corporate-Influencer-Experten in Deutschland. Er ist Social-Media-Pionier, Buchautor und Content-Marketing-Profi. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die strategische Begleitung von Corporate-Influencer-Programmen. Seit Februar 2020 moderiert er regelmäßig das Corporate Influencer Breakfast und hat mehr als 80 Talks mit Gästen initiiert, in denen diese über ihre Erfahrungen mit Personal Branding, Corporate Influencern und CEO-Kommunikation berichten. Follow on LinkedIn

4 Replies to “Rechtlicher Leitfaden für Corporate Blogs”

  1. Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Wer ein Forum betreibt, hat dafür Sorge zu tragen, dass sich da niemand in illegaler Weise äußert.
    Was ich aber nicht verstehe:
    „Das Unternehmen unterhält ein Blog, in dem Nutzer aufgefordert werden, sich über negative Erfahrungen mit Produkten zu äußern.“
    Sollten sich Unternehmen nicht auch mit negativer Kritik auseinandersetzen, um Lehren für die Zukunft zu ziehen?

  2. Negative Kritik dürfte in einem Blog das geringere Problem sein und sogar für die Entwicklung innovativer Produkte durchaus spannend sein. Doch sollten Unternehmen vorsichtig agieren, wenn sie ihre Leser zur Kritik an fremden Produkten aufrufen. Dafür könnten sie zur Verantwortung gezogen werden…

  3. OReilly: Verhaltenscodex fr Blogger

    Tim OReilly, Autor, Verleger, Open-Source-Verfechter und nach Meinung mancher auch noch Web-2.0-Guru, schlgt in seinem Blog einen Verhaltenskodex fr Blogger vor. Das berichtet heute Spiegel Online in der Netzwelt. Es…

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