Klaus Eck Klaus Eck ist freier Kommunikationsberater und einer der führenden Corporate-Influencer-Experten in Deutschland. Er ist Social-Media-Pionier, Buchautor und Content-Marketing-Profi. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die strategische Begleitung von Corporate-Influencer-Programmen. Seit Februar 2020 moderiert er regelmäßig das Corporate Influencer Breakfast und hat mehr als 80 Talks mit Gästen initiiert, in denen diese über ihre Erfahrungen mit Personal Branding, Corporate Influencern und CEO-Kommunikation berichten. Follow on LinkedIn

Soll man auf Blogangriffe aktiv reagieren?

51 Sekunden Lesedauer

Wer sich von Bloggern verunglimpft fühlt, muss sich das nicht unbedingt gefallen lassen, meint Joachim Graf, iBusiness-Herausgeber und Autor des lesenswerten iblogs. Er vertritt die Ansicht, dass sich bei einer Verleumdung oder Beleidigung durchaus die Gepflogenheiten aus dem Medienbereich übertragen lassen. Ideal sei es demnach: 

  • "Erstens: Auf der eigenen Seite die Vorwürfe richtig zu stellen
  • Zweitens: Jeden Blogger, der Falschinformationen verbreitet, höflich aufzufordern, diese zu empfehlen (entfernen)
  • Drittens: Gegendarstellungsrecht in Anspruch zu nehmen
  • Viertens: Einen Anwalt einzustellen" (Joachim Graf im iBlog – das Blog zu interaktivem Business)

Eine nicht ganz unerhebliche Rolle dürfte allerdings dabei der
Charakter eines Weblogs spielen. Zudem könnte eine juristische Maßnahme
auch eine unerwünschte öffentliche Wirkung entfalten und einer
Verunglimpfung noch mehr Aufmerksamkeit verleihen, zumal darauf einige
Blogger sofort reagieren dürften. Dennoch teile ich die Ansicht, dass
die vier Punkte im Fall der Fälle durchaus überlegenswert sind und
zumindest geprüft werden sollten.

Der Münchner Rechtsanwalt Arne Trautmann meinte vor einiger Zeit im PR Blogger, dass Unternehmen eine Abmahnung
mit der Aufforderung zur Beseitigung der
Texte und einer künftigen Unterlassung jederzeit stellen können.
Fraglich sei es jedoch, ob sich diese immer juristisch durchsetzen
lasse. Das hänge letztlich davon ab, wie sorgfältig ein
Blogger zuvor recherchiert habe. Im anderen Falle drohen Bloggern
durchaus hohe Strafen.

>> Arne Trautmann im PR-Blogger-Interview:  Juristische Lehren aus dem Fall Jamba

Klaus Eck Klaus Eck ist freier Kommunikationsberater und einer der führenden Corporate-Influencer-Experten in Deutschland. Er ist Social-Media-Pionier, Buchautor und Content-Marketing-Profi. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die strategische Begleitung von Corporate-Influencer-Programmen. Seit Februar 2020 moderiert er regelmäßig das Corporate Influencer Breakfast und hat mehr als 80 Talks mit Gästen initiiert, in denen diese über ihre Erfahrungen mit Personal Branding, Corporate Influencern und CEO-Kommunikation berichten. Follow on LinkedIn

4 Replies to “Soll man auf Blogangriffe aktiv reagieren?”

  1. „Zweitens: Jeden Blogger, der Falschinformationen verbreitet, höflich aufzufordern, diese zu empfehlen“
    Empfehlen? Verstehe ich nicht. Meinten Sie „entfernen“?

  2. Wie ist das gemeint, „wer sich verunglimpft fühlt, muss sich das nicht gefallen lassen“? Ich empfehle „sich nicht verunglimpft fühlen“ … sondern erst einmal Ursachenforschung betreiben, die Situation analysieren und Handlungsalternativen und ihre Wirkung (auf die Kommunikationskanäle und das Environment) einschätzen. Statt der Vorschläge von Herrn Graf empfehle ich aktive Kommunikation mit dem Urheber, seinen Lesern und der „interessierten Öffentlichkeit“.
    Statement und Gegenstatement, die sich nicht begegnen, sind „ziemlich“ unsinnig.
    Also ist 1. Auf der eigenen Seite die Vorwürfe richtig zu stellen nicht sehr sinnvoll – eventuell stellen sie erst damit die Verbreitung sicher.
    Auch das 2. ist nicht gerade zielführend (und auch nicht sehr professionell)! Wenn der Autor einen Fehler gemacht hat (und einsieht), wird er ihn auch selbst und auf seinem Blog korrigieren. Wenn er meint, das korrekt dargestellt zu haben und professionell handelt, wird er darauf eingehen, eventuell ihre Gegendarstellung veröffentlichen, aber auch sagen, warum er bei seiner Aussage bleibt.
    Fordern sie eine Gegendarstellung, dort wo die falsche, ehrabschneidende, usw. Aussage steht und bieten sie die Korrektur an … in der Regel, wird eine offensichtlich falsche Aussage oder Verunglimpfung von der Community selbst korrigiert und „soweit relevant“ auch in anderen Medien aufgenommen.
    Einen Anwalt einstellen? ihre Nr. 4 geht sicher auf eine Anregung von Wolfgang Clemens zurück, patriotisch Arbeitsplätze zu schaffen …

  3. Es soll sicherlich „entfernen“ heißen, in diesem Falle hatte ich das Orginal anscheinend nur „richtig“ zitiert…
    Natürlich ist es sinnvoll, den Dialog mit einem Blogger zu suchen. Andererseits ist das vermutlich nicht immer möglich. Und in einer Konfliktsituation gibt es eben auch andere Reaktionsmöglichkeiten, auf die Joachim verweist. Wie wirkungsvoll diese tatsächlich sind, darauf geht Arne Trautmann im Interview ausführlich ein.

  4. Der normale Blogger wird selten in der Lage sein einen Sachverhalt vollständig zu recherchieren, denn „ich hab da ’ne Website“ zieht nunmal nicht so gut wie „ich schreibe für die FAZ“.
    Und selbst wenn, dann hat man selten eine Rechtsabteilung hinter sich wie eine große Zeitung.
    Warum werden wohl Kleinpublikationen angegangen, aber nicht die Zeitung, aus der der Kleinredakteur die Meldung (mit Quellennennung) übernommen hat? Weil ich und auch eine Stadtteilzeitung einfach nicht die Nerven für eine mögliche juristische Auseinadersetzung haben.
    Ich kann aus eigener Erfahrung Bloggern nur abraten Namen von Unternehmen oder Produkten zu nennen.

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